Die Berufung der Beklagten gegen das am 11.11.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Berufungsstreitwert: 30.000 €
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer Reiserücktrittsversicherung.
Der Kläger ist über einen Kreditkartenvertrag (H. A. Card) im Rahmen eines zwischen der Beklagten als Versicherer und der H. M. Ltd. als Versicherungsnehmerin geschlossenen Gruppenversicherungsvertrages versichert.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|