I) Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 17.08.2023 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 20.03.2023 nicht aufgelöst worden ist.
2.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 17.04.2023 nicht aufgelöst worden ist, sondern bis zum 31.05.2023 fortbestanden hat.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.838,71 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.06.2023 zu zahlen.
4.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.699,56 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu zahlen.
5. 6.
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