1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 14.05.2024, Az.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 82.118,36 EUR festgesetzt.
I.
Wegen der Einzelheiten des Sachverhaltes wird auf den Hinweisbeschluss des Senates vom 30.07.2024 Bezug genommen. Hierauf hat der Kläger mit Schriftsatz vom 02.08.2024 Stellung genommen.
Der Kläger beantragt:
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