Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 25. August 2023 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
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