Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06.10.2023 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Der Kläger begehrt im Wege der Teilklage von der Beklagten Leistungen wegen eines behaupteten Einbruchsdiebstahls.
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