Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Konstanz vom 27. Oktober 2017 mit den Feststellungen aufgehoben
a)in den Fällen III. 1, III. 4, III. 7, III. 8 und III. 9 der Urteilgründe;
b)im Ausspruch über die erste Gesamtfreiheitsstrafe;
c)im Maßregelausspruch;
d)im Ausspruch über die Einziehung der Spaltaxt.
2.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
3.Die weiter gehende Revision wird verworfen.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|