Beeinträchtigungen des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets (FFH-Gebiets) Auer Weidmoos mit Kalten und Kaltenaue in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch einen Straßenbau; Flächenverlust eines geschützten natürlichen Lebensraumtyps durch ein Infrastrukturplanungsvorhaben; Fehlerfreie fernstraßenrechtliche Planfeststellung i.R.e. Planänderung ohne erneute Abwägung der Behörde; Materielle Präklusion einer Verbandsklage eines Naturschutzvereins ohne substantierte artenschutzrechtliche Darlegung; Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative einer sachverständig beratenen Planfeststellungsbehörde i.R.d. Artenschutzrechts; Mängelfreie Abwägung der Gesichtspunkte Lärm und Verkehrsführung i.R.d. Anliegerinteressen; Existenzfähigkeit eines gesunden landwirtschaftlichen Betriebs i.R.e. Abtretungsverlusts von weniger als 5% der Betriebsfläche
VGH Bayern, Urteil vom 30.09.2009 - Aktenzeichen 8 A 06.40004
DRsp Nr. 2009/28448
Beeinträchtigungen des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets (FFH-Gebiets) "Auer Weidmoos mit Kalten und Kaltenaue" in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch einen Straßenbau; Flächenverlust eines geschützten natürlichen Lebensraumtyps durch ein Infrastrukturplanungsvorhaben; Fehlerfreie fernstraßenrechtliche Planfeststellung i.R.e. Planänderung ohne erneute Abwägung der Behörde; Materielle Präklusion einer Verbandsklage eines Naturschutzvereins ohne substantierte artenschutzrechtliche Darlegung; Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative einer sachverständig beratenen Planfeststellungsbehörde i.R.d. Artenschutzrechts; Mängelfreie Abwägung der Gesichtspunkte Lärm und Verkehrsführung i.R.d. Anliegerinteressen; Existenzfähigkeit eines gesunden landwirtschaftlichen Betriebs i.R.e. Abtretungsverlusts von weniger als 5% der Betriebsfläche
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