Der Kläger nimmt die Beklagten auf Zahlung eines Schmerzensgeldes aufgrund eines Verkehrsunfalls in Anspruch.
Am 22. Oktober 1998 hatte der Kläger seinen Pkw ... in ... in der ...-Straße Richtung stadtauswärts rechts in einem neben der Fahrbahn liegenden Parkstreifen geparkt, der durch eine Regengosse von der Fahrbahn getrennt war. In diesem Parkstreifen waren auch andere Fahrzeuge abgestellt.
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