BGH, Urteil vom 22.02.1978 - Aktenzeichen VIII ZR 41/77
DRsp Nr. 1994/5322
Begriff des Abzahlungsgeschäfts
Ein den Vorschriften des Abzahlungsgesetzes unterliegendes Abzahlungsgeschäft liegt nicht vor, wenn im Vertrag die Berichtigung des Kaufpreises durch eine bei der Übergabe der Sache zu leistende Anzahlung und durch nur eine weitere (Rest-)Zahlung vereinbart ist.