Auf die Berufung des Beklagten hin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 01.03.2018 in Sachen
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.082,13 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.07.2017 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz haben der Kläger 90 % und der Beklagte 10 % zu tragen.
Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Parteien je zur Hälfte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um Restvergütungsansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.
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