Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 5. Juli 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Dessau-Roßlau zurückverwiesen.
I. Die Betroffene ist durch Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 5. Juli 2012 wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Geldbuße von 200,00 € verurteilt worden.
Hiergegen richtet sich der form- und fristgerechte Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, mit dem die Betroffene die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt.
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