Auf die Berufung der Beklagten wird das Teil-Anerkenntnis- und Schluss-Urteil des Arbeitsgerichts Verden vom 24.04.2025 -
Die Beklagte wird verurteilt, 1.539,76 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 BGB hieraus seit dem 12.09.2024 an den Kläger zu zahlen.
2.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger ab dem 01.08.2024 eine Betriebsrente in Höhe von 668,44 Euro monatlich zu zahlen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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