Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 21. Zivilsenats des Kammergerichts vom 21. Juni 2022 - in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 2. August 2022 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage gegen die Beklagte zu 2 auf ihre Berufung hin abgewiesen worden ist.
Die Berufung der Beklagten zu 2 gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. August 2021 (Az.:
Die Kosten der Revisionsinstanz werden wie folgt verteilt:
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