Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Kammergerichts - 6. Zivilsenat - vom 13. April 2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage abgewiesen worden ist.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 38.560,64 € festgesetzt.
Der Kläger begehrt die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines im Jahr 2005 mit der Beklagten geschlossenen fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrages.
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