Auf die Revision der Klägerseite wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 21. Dezember 2012 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 35.068,41 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer kapitalbildenden Lebensversicherung.
Diese wurde aufgrund Antrags d. VN mit Versicherungsbeginn zum 1. Oktober 1999 nach dem so genannten Policenmodell des §
D. VN zahlte fortan die Versicherungsbeiträge. Im Juni 2009 kündigte er den Versicherungsvertrag und der Versicherer zahlte unter Verrechnung eines Policendarlehens den Rückkaufswert aus. Mit Schreiben vom März 2011 erklärte d. VN unter anderem den Widerspruch nach §
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