Auf die Revision der Klägerseite wird das Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 12. September 2012 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 3.609,97 € festgesetzt.
Die Klägerseite (Versicherungsnehmer: im Folgenden d. VN) begehrt von dem beklagten Versicherer (im Folgenden Versicherer) Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer kapitalbildenden Lebensversicherung und einer Rentenversicherung.
Diese wurden jeweils aufgrund eines Antrages d. VN nach dem so genannten Policenmodell des §
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