Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 29.07.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.211,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 77% und die Beklagte zu 23%. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.
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