Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Der Betroffene hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen verurteilt, fahrlässig als Kraftfahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil ein rotes Wechsellichtzeichen bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase nicht befolgt zu haben. Es hat deshalb gegen ihn eine Geldbuße von 350 € festgesetzt. Zudem untersagte es ihm unter Anwendung von § 25 Abs. 2a StVG, für die Dauer von einem Monat Kraftfahrzeuge jeder Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.
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