OLG Saarbrücken - Urteil vom 17.05.2024
5 U 32/23
Normen:
VVG § 203 Abs. 2;
Fundstellen:
NJW-RR 2024, 961
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 24.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 185/22

Berufung des Versicherten in einem Verfahren wegen der Erhöhung der Beiträge der privaten Krankheitskostenversicherung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2024 - Aktenzeichen 5 U 32/23

DRsp Nr. 2024/13768

Berufung des Versicherten in einem Verfahren wegen der Erhöhung der Beiträge der privaten Krankheitskostenversicherung

Tenor

I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 24. Februar 2023 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 185/22 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert:

1.

Es wird festgestellt, dass folgende Neufestsetzungen der Prämien in der zwischen der Klägerseite und der Beklagten bestehenden Krankheitskostenversicherung mit der Versicherungsnummer xxx bis zum 1. Dezember 2022 unwirksam gewesen sind:

a)

die Erhöhung des Beitrags im Tarif GesundheitPRIVAT 750 zum 1. Januar 2018 in Höhe von 70,- Euro,

und die Klägerseite bis zum 31. Dezember 2018 nicht zur Zahlung des jeweiligen Differenzbetrages verpflichtet war sowie der Gesamtbeitrag unter Berücksichtigung der erfolgten Absenkungen bis zum 31. Dezember 2018 um insgesamt 70,- Euro zu reduzieren ist.

2.

Es wird festgestellt, dass folgende Neufestsetzungen der Prämien in der zwischen der Klägerseite und der Beklagten bestehenden Krankheitskostenversicherung mit der Versicherungsnummer xxx bis zum 1. Dezember 2022 unwirksam waren:

b)

die Erhöhung des Beitrags für 10 Prozent gesetzl. Zuschlag für GesundheitPRIVAT 750 zum 1. Januar 2018 in Höhe von 7,- Euro,

3.