Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf vom 14.6.2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Beklagten im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 17.10.2023; diese tragen die Beklagten.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|