Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf vom 14.6.2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Beklagten im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 17.10.2023; diese tragen die Beklagten.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§
II.
Die zulässige Berufung der Klägerin ist nicht begründet.
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