OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.01.2024
1 U 153/22
Normen:
StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
DAR 2024, 673
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 14.06.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 192/20

Berufung in einem Verfahren wegen eines Verkehrsunfalls nach Anfahren mit dem PKW trotz Rotlicht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2024 - Aktenzeichen 1 U 153/22

DRsp Nr. 2024/11750

Berufung in einem Verfahren wegen eines Verkehrsunfalls nach Anfahren mit dem PKW trotz Rotlicht

Sind Wechsellichtzeichen an einer zu regelnden Verkehrssituation aufgestellt, die für keinen der Beteiligten Zweifel an ihrem räumlichen Umfang offenließ, entfalten sie innerhalb dieser Situation Regelungswirkung. Dabei kommt es auf die räumliche Entfernung des Wechsellichtzeichens vom Ende der Verkehrssituation nicht an.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Düsseldorf vom 14.6.2022 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der Kosten der Säumnis der Beklagten im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 17.10.2023; diese tragen die Beklagten.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe

I.

Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 Satz 1, 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässige Berufung der Klägerin ist nicht begründet.