KG - Beschluss vom 21.09.2023
16 UF 83/23
Normen:
BGB § 1568a Abs. 1;
Fundstellen:
FamRZ 2024, 1614
Vorinstanzen:
AG Berlin-Pankow-Weißensee, vom 07.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 200 F 5512/21

Beschwerde eines Ehegatten gegen den Ausspruch zur Überlassung der Ehewohnung i.R.d. Scheidungsverfahrens

KG, Beschluss vom 21.09.2023 - Aktenzeichen 16 UF 83/23

DRsp Nr. 2024/14764

Beschwerde eines Ehegatten gegen den Ausspruch zur Überlassung der Ehewohnung i.R.d. Scheidungsverfahrens

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Ausspruch zur Überlassung der Ehewohnung in dem am 28. Juni 2023 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss des Amtsgerichts Pankow - 200 F 5512/21 - in der Fassung des am 7. Juli 2023 in dieser Sache erlassenen Berichtigungsbeschlusses wird auf seine Kosten nach einem Beschwerdewert von 4.000 € zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 1568a Abs. 1;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen die Entscheidung des Familiengerichts in dem Scheidungsverbundbeschluss vom 28. Juni 2023, mit dem die in der K ... straße ... in ... ... B ... belegene Ehewohnung der Antragsgegnerin überlassen wurde.