Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 24. Januar 2024 -
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, mit dem sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für seine Klage gegen den Bescheid des Beklagten vom 18. April 2023 in Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr vom 31. Mai 2023 vor dem Verwaltungsgericht abgelehnt wurde, bleibt ohne Erfolg.
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