Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 28. Januar 2022 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass das Fahrverbot entfällt.
Der Betroffene trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
1. Die zulässige Rechtsbeschwerde hat insoweit Erfolg, als der Ausspruch über die Verhängung eines Fahrverbots von einem Monat entfällt.
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