Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21.11.2022, Az 2-
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.542,09 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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