Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Streitig ist der Besteuerungszeitpunkt und -umfang einer depotgebundenen Lebensversicherung mit Term-Fix-Klausel im Rahmen der Erbschaftsteuer.
Am 13.12.2010 verstarb die am xx.xx.1926 geborene, verheiratete Kauffrau A . Sie wurde aufgrund handschriftlichen Testaments vom 12.11.2008 beerbt von ihrem Sohn - dem Kläger - zu 1/2 sowie von A2 und A3 (Kinder des am 18.04.2010 vorverstorbenen Sohnes A4 ) zu je 1/4. Am 28.07.2014 verstarb der Ehegatte der Erblasserin, A5 .
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