I. Auf die Berufung der Klägerin und der Beklagten Ziff. 2 und 3 wird das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 28.05.2024, Az.
Die Beklagte Ziff. 4 wird verurteilt, an die Klägerin EUR 18.961,76 nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für das Jahr seit dem 15.11.2023 zu bezahlen.
2. 3.|
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