Die Klägerin, Mutter des bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückten Versicherungsnehmers, fordert als Bezugsberechtigte vom beklagten Versicherer Leistungen in Höhe von 79.361 DM nebst Zinsen aus der (neben einer Kapitallebensversicherung abgeschlossenen) Unfalltod-Zusatzversicherung ihres Sohnes. Er war am 1. Februar 1999 gegen 21.00 Uhr mit seinem Pkw auf nasser Fahrbahn von einer Landstraße abgekommen, mehrere Meter durch den Straßengraben gefahren und - während das Fahrzeug zuletzt gegen einen Baumstumpf prallte - schließlich aus dem Auto geschleudert worden. Eine Entnahme von Blut aus dem Oberschenkel der Leiche war nicht mehr möglich. Statt dessen ergab eine aus dem Herzen entnommene Blutprobe nach vier Einzelanalysen (je zwei nach GC- und ADH-Verfahren) einen mittleren Blutalkoholgehalt von 1,03 Promille.
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