1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen vom 29.11.2024 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Landgericht zurückverwiesen.
2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
______________________
Streitwert des Berufungsverfahrens: bis 9.000,- €
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs zwischen Kfz-Haftpflichtversicherungen für Schäden aus einem Verkehrsunfall am 17.04.2022 in R. in Höhe von 12.285,36 € in Anspruch.
|
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|