Unter vollständiger Zurückweisung der Berufung des Klägers und unter teilweise Stattgabe der Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburg vom 16.06.2023 -
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger alle beim Beklagten verkörpert oder elektronisch auf Datenträgern vorhandenen Unterlagen des Klägers bzw. seiner Firmen S. und A. einschließlich aller Abschriften bzw. Kopien verkörperter oder elektronisch auf Datenträgern gespeicherter Art herauszugeben, nämlich: Auftragsunterlagen einschließlich Auftragsbestätigungen, Kalkulationen, Angebote, Kostenvoranschläge, Kundendateien, Kontaktdaten einschließlich Kundenrufnummern sowie sonstige Kundenkorrespondenz, und nach erfolgter Herausgabe sämtliche auf eigenen Geräten des Beklagten elektronisch gespeicherte Daten des Klägers bzw. seiner beiden vorgenannten Firmen vollständig dauerhaft zu löschen bzw. rückstandslos zu vernichten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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