Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das am 6.3.2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt abgeändert und die Beklagten als Gesamtschuldner - unter Abweisung der weitergehenden Klage - verurteilt, an den Kläger 5.124,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5-Prozent-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 3.5.2010 zu zahlen.
Die Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, Zinsen aus 5.124,40 € für den Zeitraum 20.2.2010 bis 2.5.2010 an den Kläger zu zahlen.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von nicht anrechenbaren außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 484,30 € freizustellen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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