Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Freiburg vom 08.10.2010 -
Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug bewilligt für die in der Klageschrift vom 18.03.2009 angekündigten Anträge und für die Verteidigung gegen die Widerklage des Beklagten Ziffer 1.
Dem Kläger wird die F. V. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ..., beigeordnet.
Der Kläger hat monatliche Raten in Höhe von 225,- Euro ab dem 01.11.2010 zu zahlen.
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