BGH - Beschluß vom 15.06.1978 (4 StR 282/78) - DRsp Nr. 1994/5304
BGH, Beschluß vom 15.06.1978 - Aktenzeichen 4 StR 282/78
DRsp Nr. 1994/5304
Will der Täter nur neben dem Polizeibeamten vorbeifahren, ohne diesen durch das Zufahren zu zwingen, die Straße freizugeben, so liegt darin kein ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr i. S. v. § 315 b Abs. 1StGB.