I. Der Regierungspräsident in Kassel hat den in Hamburg wohnhaften Betroffenen durch Bußgeldbescheid vom 10. November 1976 wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 150, -- DM belegt. Auf den Einspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht in Homberg/Efze Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Diesem Termin ist der Betroffene trotz ordnungsmäßiger Ladung ferngeblieben. Sein persönliches Erscheinen war nicht angeordnet worden.
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