Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des Oberlandesgerichts München - 25. Zivilsenat - vom 11. Dezember 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger, der als überörtlicher Sozialhilfeträger der Tochter des Beklagten Leistungen nach
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