Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 26. März 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung der Vorinstanzen wird - angesichts der teilweisen Klagerücknahme in der Revisionsinstanz - wie folgt geändert: Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 52 % und die Beklagte zu 48 %. Die Kosten der zweiten Instanz tragen die Klägerin zu 61 % und die Beklagte zu 39 %.
Die bis zum 3. Dezember 2020 entstandenen Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Klägerin zu 65 % und die Beklagte zu 35 %. Die danach entstandenen Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Beklagte.
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