BGH - Urteil vom 21.03.1978 (4 StR 683/77) - DRsp Nr. 1994/5315
BGH, Urteil vom 21.03.1978 - Aktenzeichen 4 StR 683/77
DRsp Nr. 1994/5315
Die Ursächlichkeit eines verkehrswidrigen Verhaltens für einen Verkehrsunfall ist für den Zeitpunkt zu untersuchen, in dem der Kraftfahrer verpflichtet gewesen wäre, Maßnahmen zur Anwendung der den Unfall unmittelbar herbeiführenden Gefahren zu treffen.