BGH - Urteil vom 27.04.1978 (4 StR 162/78) - DRsp Nr. 1994/5311
BGH, Urteil vom 27.04.1978 - Aktenzeichen 4 StR 162/78
DRsp Nr. 1994/5311
Hat der Täter hinsichtlich des Fahrens in fahruntüchtigem Zustand bedingt vorsätzlich gehandelt und nur die Gefahr fahrlässig verursacht, so stellt sein Verhalten eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs dar.