FNA : 2129-8
Fassung vom 17.05.2013
Zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung vom 18.06.2026 (BGBl. I Nr. 183)
Inhaltsverzeichnis
ERSTER TEIL Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
ZWEITER TEIL Errichtung und Betrieb von Anlagen
ERSTER ABSCHNITT Genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 4 Genehmigung
§ 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
§ 6 Genehmigungsvoraussetzungen
§ 7 Rechtsverordnungen über Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen
§ 8 Teilgenehmigung
§ 8 a Zulassung vorzeitigen Beginns
§ 9 Vorbescheid
§ 10 Genehmigungsverfahren
§ 10 a Sonderregelungen für das Genehmigungsverfahren bei Vorhaben nach der Richtlinie (EU) 2018/2001
§ 11 Einwendungen Dritter bei Teilgenehmigung und Vorbescheid
§ 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung
§ 13 Genehmigung und andere behördliche Entscheidungen
§ 14 Ausschluss von privatrechtlichen Abwehransprüchen
§ 14 a Vereinfachte Klageerhebung
§ 15 Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen
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