Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 12. März 2024 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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