BVerwG - Beschluß vom 06.02.1978 (7 B 17.78) - DRsp Nr. 1994/6750
BVerwG, Beschluß vom 06.02.1978 - Aktenzeichen 7 B 17.78
DRsp Nr. 1994/6750
Ist eine Eintragung über eine Verurteilung im Bundeszentralregister weder getilgt noch tilgungsreif, so darf die zugrunde liegende Tat in einem Verfahren wegen Entziehung der Fahrerlaubnis auch dann verwertet werden, wenn die Eintragung nach § 30 Abs. 2BZRG nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen wird, die zuständige Behörde nur gemäß § 29 Abs. 1BZRG ein Führungszeugnis, hingegen keine Auskunft nach § 39 Abs. 1BZRG erhält und der Verurteilte nach § 51BZRG insoweit nicht offenbarungspflichtig ist.