Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. April 2023 und der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 28. Mai 2021 sind wirkungslos.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren auf 15 000 € festgesetzt.
I
Die Beteiligten haben vor den verfahrensbeendenden Erledigungserklärungen darüber gestritten, ob die Klägerin mit ihrem Realschulabschluss zur Fahrlehrerprüfung zuzulassen ist, weil dieser gegenüber einer Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf im Sinne von §
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