Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 08.04.2013 abgeändert.
Die Beklagten zu 2) und 4) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.06.2012 zu zahlen.
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