1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der Verhandlungstermin vom 17. Oktober 2023 wird aufgehoben.
4. Es ist beabsichtigt, den Streitwert des Berufungsverfahrens auf 19.586,45 € festzusetzen.
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