Auf die Berufung der Beklagten wird das am 5. Februar 2018 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und die Klage vollständig abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin macht Ansprüche aus ihrer Krankheitskostenversicherung mit einem Erstattungssatz von 50 % bezüglich 27 Rechnungen geltend.
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