1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rostock vom 25.03.2020 -
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Parteien streiten im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens über die Rechtmäßigkeit einer arbeitgeberseitigen Weisung im Hinblick auf den Arbeitsort.
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