Darstellung der aktuellen Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes hinsichtlich des autonomen Fahrens

Autor: Stephan Schröder

Diese technische Entwicklung führte dazu, dass die Bundesregierung am 27.01.2017 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (im Nachfolgenden StVG) eingebracht hat (vgl. BR-Drucks. 69/17), dem sowohl Bundestag als auch Bundesrat zugestimmt haben.

Mit dem Gesetz wird das Straßenverkehrsgesetz dahingehend ergänzt, dass Kraftfahrzeuge mit weiterentwickelten automatisierten Systemen (Stufe 3 und 4) im öffentlichen Straßenverkehr in der Form eingesetzt und genutzt werden können, dass der Fahrzeugführer dem technischen System in bestimmten Situationen die Fahrzeugsteuerung übergeben kann. Zudem enthält das Gesetz Regelungen hinsichtlich der Verhaltensanforderungen an den Fahrer sowie haftungsrechtliche Veränderungen einschließlich einer vorgesehenen Beweissicherung.

Kern des Gesetzes waren hierbei veränderte Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers während der automatisierten Fahrphase. Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes vom 12.07.2021 (BGBl I, 3108) zum autonomen Fahren hat der Gesetzgeber nunmehr den Rechtsrahmen geschaffen, damit autonome Kraftfahrzeuge (Stufe 4) in festgelegten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können.

Das Gesetz regelt u.a. folgende Sachverhalte neu:

Technische Anforderungen an den Bau, die Beschaffenheit und die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen,