Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.750,- Euro festgesetzt.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Anordnung des Sofortvollzugs hinsichtlich der Entziehung seiner Fahrerlaubnis und der Verpflichtung zur Abgabe seines Führerscheins.
Aufgrund einer Mitteilung des Gesundheitsamts K ..., wonach der Antragsteller am 23. Dezember 2017 durch die Polizeiinspektion S ... nach dem
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