OLG München - Endurteil vom 17.12.2019
18 U 3363/19
Normen:
BGB § 826; BGB § 31;
Vorinstanzen:
LG Traunstein, vom 28.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 3932/18

Dieselskandal VW Passat Motor EA 189Inverkehrbringen eines Motors mit deiner sog. Umschaltlogik in der MotorsteuerungssoftwareKonkludente Täuschung des Fahrzeugkäufers

OLG München, Endurteil vom 17.12.2019 - Aktenzeichen 18 U 3363/19

DRsp Nr. 2020/2565

Dieselskandal VW Passat Motor EA 189 Inverkehrbringen eines Motors mit deiner sog. Umschaltlogik in der Motorsteuerungssoftware Konkludente Täuschung des Fahrzeugkäufers

1. Das Inverkehrbringen eines Motors mit deiner sog. Umschaltlogik in der Motorsteuerungssoftware ist eine konkludente Täuschung des Fahrzeugkäufers. 2. Mit der Inverkehrgabe bringt der Motorenhersteller konkludent zum Ausdruck, dass ein damit ausgerüstetes Fahrzeug entsprechend seinem objektiven Verwendungszweck im Straßenverkehr eingesetzt werden darf.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten und des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 28.5.2019, Az. 3 O 3932/18, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.191,05 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 28.12.2018 zu bezahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass der Klageantrag 1. in Höhe von 16.217,26 € erledigt ist.

3.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,84 € Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 28.12.2018 zu zahlen.

4.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Im Übrigen werden die Berufungen zurückgewiesen.

III.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

IV. V.