Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 26.10.2022 (
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.
Das angefochtene Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 126.906,51 EUR festgesetzt.
I.
Die Kläger machen Direktansprüche gegen die Beklagte als Berufshaftpflichtversicherung des von ihnen beauftragten Architekten Dipl.-Ing. J. A. geltend, hilfsweise gehen sie aus abgetretenem Recht vor. Streitgegenständlich sind zwei Pflichtverletzungen des Architekten, nämlich die fehlende Abdichtung der erdberührten Kelleraußenwände sowie der Bodenplatte im Haus der Kläger.
1. 1. a. 1. b. 1. c. 1. 2. 3. 4.
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