Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Cottbus vom 29. Juli 2021 wird als unbegründet verworfen.
Die Betroffene trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens.
I.
Das Amtsgericht Cottbus hat gegen die Betroffene durch Urteil vom 29. Juli 2021 wegen vorsätzlicher Missachtung des Rotlichtes an einer Lichtzeichenanlage, obwohl die Rotphase bereits länger als eine Sekunde gedauert hat, eine Geldbuße von 400 € sowie ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
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